Recht
Vollmacht, bevor jemand unterschreibt
Den Heimvertrag schließt die Person, die einzieht, oder jemand, der dafür berechtigt ist. Ein Kind ist nicht automatisch berechtigt, weil es das Kind ist.
Zwei verschiedene Wege. Die Vorsorgevollmacht erteilt die Person selbst, solange sie das kann. Die rechtliche Betreuung richtet das Gericht ein, wenn eine volle Entscheidung nicht mehr möglich ist und keine ausreichende Vollmacht vorliegt.
Was die Vollmacht fürs Heim tragen muss
Wohnen und Heimvertrag, Gesundheit und Pflege, Behörden und Kassen, Vermögen soweit die Bank mitgeht. Viele Banken akzeptieren eine allgemeine Vollmacht fürs Konto erst, wenn sie ihr eigenes Formular haben oder die Vollmacht bestimmte Sätze enthält. Das klären Sie mit der Bank, bevor das erste Heim das Lastschriftmandat will.
Das Bundesministerium der Justiz stellt Formular und Erläuterung zur Vorsorgevollmacht bereit. Suchen Sie auf bmj.de nach „Vorsorgevollmacht“. Eine notarielle Fassung wird wichtig, wenn Grundstücke berührt sind oder in der Familie Streit über die Vertretung wahrscheinlich ist. Diese Seite ist kein Muster, das Sie ausdrucken und für vollständig halten.
Betreuung
Fehlt die Vollmacht, kann jede nahe Person beim Betreuungsgericht anregen, eine Betreuung einzurichten. Das Gericht bestellt eine Person für die Aufgabenkreise, die nötig sind, zum Beispiel Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung. Eine Betreuung nimmt der betroffenen Person nicht pauschal das Wahlrecht und nicht automatisch jedes Konto. Sie ist enger als das Wort „Entmündigung“, das es so nicht mehr gibt.
Bis zur Bestellung unterschreibt niemand „schon mal“ den Heimvertrag in fremdem Namen. Kurzzeitpflege und die Überbrückung organisiert in dieser Lage der Sozialdienst mit dem, was die Kasse und das Amt ohne diese Unterschrift tun können.
Im Heimalltag
Legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises zur Mappe: Pflegegradbescheid, Medikamentenliste, Versicherungskarte. Das Heim darf Auskünfte an Menschen ohne diese Grundlage verweigern. Das ist lästig und richtig.