Begriffe

Glossar

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der Teil der Pflegekosten im Heim, der nach der Pauschale der Pflegekasse übrig bleibt. Im selben Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Auf ihn wird der Leistungszuschlag gerechnet.

Leistungszuschlag

Prozent des EEE, den die Pflegekasse zusätzlich trägt: 15, 30, 50 und 75 Prozent je nach Wohndauer. § 43c SGB XI.

Eigenbeteiligung

Alles, was selbst zu zahlen ist: EEE nach Zuschlag plus Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten plus vereinbarte Zusatzleistungen. Die 3.364 Euro im Bundesschnitt sind diese Summe im ersten Jahr, ohne individuelle Zusatzleistungen.

Investitionskosten

Auf die Bewohner umgelegte Kosten für Gebäude, Miete und Instandhaltung. Ländersache, oft nicht vom Land getragen. Der Zuschlag der Pflegekasse mindert sie nicht.

Pflegegrad

Stufe der Selbständigkeit von 1 bis 5 nach einer Begutachtung. Im Heim bestimmt er die Pauschale der Kasse, ab Grad 2 nicht die Höhe des EEE.

Medizinischer Dienst

Begutachtet den Pflegegrad und prüft Einrichtungen. Die frühere Pflegenote in Schulnoten ist nicht mehr das Veröffentlichungssystem.

SGB XI und SGB XII

Das Elfte Buch ist die Pflegeversicherung. Das Zwölfte Buch ist die Sozialhilfe, dort die Hilfe zur Pflege, wenn Versicherung und eigenes Geld nicht reichen.

WBVG

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Regelt Schriftform, Entgeltzeilen und Kündigung des Heimvertrags.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Zeitlich begrenzte Ersatzversorgung. Seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Entlastungsbetrag

131 Euro im Monat, zweckgebunden, keine Barauszahlung. Im Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Hilfe einsetzbar.

Pflegestützpunkt

Beratungsstelle der Länder und Kassen. Der richtige Tisch für den Einzelfall, den eine Website nicht kennt.

Pflegewohngeld

Landeszuschuss zu den Investitionskosten im Heim. Es gibt ihn in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Er ist nicht das bundesweite Wohngeld und nicht die Hilfe zur Pflege.

Vorsorgevollmacht

Die einziehende Person bevollmächtigt selbst, solange sie das kann. Ohne Vollmacht und ohne eigene Entscheidung bleibt der Heimvertrag Sache einer gerichtlichen Betreuung, nicht automatisch die des Kindes.