Geld
Wenn das Geld für das Heim nicht reicht
Rente, Pflegeleistung und Erspartes decken 3.000 Euro im Monat oft nicht. Dann gibt es Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Das Sozialamt zahlt den ungedeckten Anteil an das Heim. Es prüft vorher Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Ehe- oder Lebenspartners.
Was in der Regel geschützt ist. 10.000 Euro Vermögen je erwachsene Person, bei Eheleuten zusammen 20.000 Euro. Leben Kinder im Haushalt, kann je Kind ein weiterer Freibetrag von 500 Euro hinzukommen. Ein angemessenes selbst genutztes Haus bleibt geschützt, solange der Partner oder ein anderer berechtigter Mensch dort wohnt.
Was das Amt einsetzt
Einkommen, auch die Rente, wird bis auf einen Freibetrag herangezogen. Vermögen oberhalb der 10.000 Euro ebenfalls: Konten, Wertpapiere, eine nicht selbst genutzte Wohnung. Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft ins Heim und wohnt niemand Berechtigtes mehr im Haus, kann das Haus zum Vermögen werden, das einzusetzen ist. Das ist eine der Fragen, die Sie vor dem Verkauf mit einer Sozialberatung klären, nicht aus einem Forum.
Die Verbraucherzentrale nennt für 2026 einen Barbetrag von 152,01 Euro im Monat, den das Sozialamt der Person im Heim als Taschengeld belässt, wenn es die Heimkosten trägt.
Müssen die Kinder zahlen?
Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Das Sozialamt nimmt ein Kind auf Elternunterhalt nur in Anspruch, wenn das Jahresbruttoeinkommen dieses Kindes über 100.000 Euro liegt. Die Grenze gilt je Kind. Schwiegerkinder fallen nicht darunter. Liegt das Einkommen darunter und gibt es keine konkreten Anhaltspunkte für mehr, besteht in der Regel auch keine Pflicht, dem Amt die eigenen Einkünfte offenzulegen.
Über 100.000 Euro ist noch keine Rechnung über den ganzen Heimanteil. Dann wird Leistungsfähigkeit geprüft, mit Selbstbehalt und geschütztem Vermögen. Politisch wird über diese Grenze gesprochen. Solange das Gesetz unverändert ist, gilt der Betrag aus § 94 Absatz 1a SGB XII.
Schenkungen
Wer in den zehn Jahren vor der Sozialhilfe Vermögen verschenkt hat, kann diesem Anspruch der Beschenkten gegenüber ausgesetzt sein. Das Amt kann den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten. Eine Schenkung „zur Sicherheit“ kurz vor dem Heim ist deshalb kein stiller Plan. Wer das vorhat, spricht vorher mit einer Stelle, die Sozialrecht und Erbrecht zusammen sieht.
Der Antrag
Zuständig ist meist das Sozialamt am Ort des Heims. Den Antrag stellen Sie, sobald absehbar ist, dass der Platz nicht aus Rente und Vermögen zu zahlen ist. Warten, bis das Konto leer ist, erzeugt Rückstände gegenüber dem Heim. Die Pflegeberatung der Kasse und der Pflegestützpunkt helfen beim Zusammenstellen: Rentenbescheid, Kontoauszüge, Schwerbehindertenausweis, der Entwurf des Heimvertrags, der Pflegegradbescheid.
Diese Seite rechnet keine Sozialhilfe aus. Der Bescheid des Amts gilt.
Vermögensgrenzen und Taschengeld: Verbraucherzentrale, „Sozialhilfe: Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt“, Stand der abgerufenen Fassung 2026, zu § 90 SGB XII. Elternunterhalt: § 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 1. Januar 2020.