Alltag
Die ersten Wochen nach dem Einzug
Der Vertrag ist unterschrieben. Die nächsten vier Wochen entscheiden, ob die Zeilen auf dem Papier im Haus ankommen.
Woche 1
Mappe an der Tür oder beim Empfang: Vollmacht, Medikamente mit Plan, Hausarzt, Allergien, was die Person trinkt und was sie nicht isst. Fragen Sie, wer die Bezugspflege ist und wann die erste Pflegeplanung steht. In den ersten zwei Wochen können Sie ohne Frist kündigen. Nutzen Sie die Tage zum Hinschauen, nicht zum Durchhalten um jeden Preis.
Woche 2
Einmal zum Essen bleiben. Einmal abends kommen, wenn die Tagschicht weg ist. Die Rufanlage ausprobieren, mit der Person, nicht als Test an einer leeren Klingel. Aufschreiben, was anders ist als besprochen: Wäsche, Zimmer, Medikamente zur Nacht.
Woche 3
Die erste Rechnung neben den Vertrag legen. Stimmt der EEE, stimmt der Zuschlag von 15 Prozent, taucht ein Posten auf, der in der Zusatzliste nicht stand? Abweichungen schriftlich ans Heim, mit Datum. Läuft parallel ein Antrag auf Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld, die Eingangsbestätigung zur Mappe.
Woche 4
Gespräch mit der Pflegeleitung, kurz und mit drei Punkten, nicht mit zwanzig. Den Bewohnerbeirat einmal gesehen haben. Wenn etwas nicht trägt: die Heimaufsicht des Landes ist der Weg bei Mangelversorgung, die Pflegekasse der Weg bei den Leistungen, die Kündigung der Weg, wenn das Haus nicht passt. Die ordentliche Frist ist der dritte Werktag zum Monatsende.
Was im Vertrag stehen musste · Worauf Sie beim Besuch geachtet haben