Rechner
Eigenanteil aus dem Angebot
Vier Felder aus der Kostenübersicht des Heims. Der Rechner zieht den Leistungszuschlag nur vom EEE ab und zeigt die vier Zeitstufen.
Was in welches Feld gehört
Der EEE ist der Anteil an den Pflegekosten, den alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 im selben Heim in gleicher Höhe tragen. Die Pauschale der Pflegekasse ist darin schon gegengerechnet. Steht sie auf dem Angebot noch einmal als „Leistung der Pflegekasse“, ziehen Sie sie hier nicht ein zweites Mal ab.
Unterkunft und Verpflegung bleiben in voller Höhe bei den Bewohnern. Dasselbe gilt für Investitionskosten: Gebäude, Miete, Instandhaltung, soweit das Land sie auf die Bewohner umlegt. Der Zuschlag von 15, 30, 50 oder 75 Prozent berührt diese beiden Posten nicht.
Einzelzimmerzuschläge, Telefon, besondere Verpflegung oder ein eigener Friseurvertrag gehören in „weitere monatliche Posten“, wenn sie jeden Monat anfallen. Einmalige Aufnahmegebühren lassen Sie aus dieser Monatsrechnung heraus und merken sie sich daneben.
Die vier Stufen
Maßgeblich ist, wie lange bereits vollstationäre Leistungen bezogen werden. Im Monat 1 bis 12 sind es 15 Prozent des EEE, ab Monat 13 sind es 30, ab Monat 25 sind es 50, ab Monat 37 sind es 75 Prozent. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an das Heim. Ein Gesetzentwurf spricht davon, diese Stufen später zu strecken. Gerechnet wird hier mit dem geltenden Recht.
Pflegegrad 1
Die Staffel gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 Euro im Monat und diese Vierstufen-Rechnung nicht. Für einen Dauerplatz ist Grad 1 ungewöhnlich. Der Rechner bildet diesen Fall nicht als EEE-Staffel ab.
Rechtsgrundlage der Staffel: § 43c SGB XI, Höhe seit dem 1. Januar 2024. Beträge der Kasse: BMG, Stand 15. September 2026. Durchschnitte nur zur Einordnung: vdek, 1. Juli 2026.